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Unter welchen Voraussetzungen ist das Handy-Tracking des BAG rechtmässig?

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Handy-Tracking zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie

 

Die Schweiz befindet sich momentan aufgrund der Corona-Pandemie in einer ausserordentlichen Lage. Der Bundesrat erliess deshalb die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19). Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) eröffnete, dass als nächster Schritt geprüft werde, ob sich mittels Handy-Daten herausfinden lässt, ob und wo sich Menschen zu nahekommen. Die hierzulande zurzeit heiss diskutierte Massnahme ist in einigen Ländern wie China, Südkorea, Italien, Österreich und Israel schon Realität.

 

Doch die Frage ist:
Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen darf das BAG heute mittels pseudonymisierten Handy-Daten von Infizierten die COVID-19-Pandemie in der Schweiz eindämmen?

 

 

Lesen Sie mehr dazu im neusten Fachbeitrag der Advokatur Sury.

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